Menschenrechte und Inter*

Intergeschlechtliche Kinder, deren Genital von Ärzt*innen bei der Geburt nicht eindeutig männlich oder weiblich eingeordnet werden kann, werden häufig ohne ihre Einwilligung und ohne medizinische Notwendigkeit operiert.

Viele Organisationen wie etwa die UN, Organisation Intersex International (OII), Amnesty International u. a., bewerten diese operativen Eingriffe schon lange als Menschenrechtsverletzungen, denn die Kinder können nicht über ihren eigenen Körper entscheiden. Es bedarf der informierten Einwilligung (häufig zu finden als “informed consent“) derjenigen, die sich einer Operation unterziehen, so die Organisationen. Nur bei einer Gefährdung der Gesundheit sollten auch Eltern entscheiden dürfen, dass das Kind operiert wird.

Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das 2021 verabschiedet wurde, ist ein wichtiger Schritt, solche Operationen an Genitalien von Kindern, die nicht den Erwartungen der Eltern oder Mediziner*innen entsprechen, zu verhindern.

Neben den uneingewilligten Operationen gibt es auch noch andere Bereiche, die als Menschenrechtsverletzungen aufgefasst werden, beispielsweise, wenn das Recht auf persönliche Entfaltung und Entwicklung missachtet wird oder Komplikationen beim Zugang zu den eigenen Krankenakten auftreten.

Menschenrechte, die völkerrechtlich verankert und geschützt sind, beinhalten sowohl den Schutz aller Menschen vor Diskriminierung als auch die Rechte auf Achtung des Privatlebens, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, auf Selbstbestimmung und auf Anerkennung.

Verletzungen dieser Menschenrechte für intergeschlechtliche Personen finden statt, wenn

  • Inter* als Störung klassifiziert wird.
  • uneingewilligte Operationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt werden.
  • die informierte Einwilligung nicht ernstgenommen wird.
  • das Recht auf persönliche Entfaltung und Entwicklung (vor allem in Bezug auf die Geschlechtsidentität) nicht geachtet wird.
  • Komplikationen beim Zugang zu Krankenakten auftreten.
  • es zu Diskriminierung bei der Zulassung zu Sportverbänden u. ä. kommt.

Ein ausführlicher Bericht von OII Deutschland über die Verletzung der Menschenrechte ist hier zu finden.

Die EU Grundrechtsagentur (European Union Agency For Fundamental Rights FRA) hat in ihrer Umfrage (2020) auch inter* Menschen nach ihren Diskriminierungserfahren gefragt. Diese können Sie sich im Detail auf der Seite der FRA anschauen. Der LSVD hat die Daten kurz zusammengefasst.

Auch Amnesty International beschäftigt sich mit dem Thema Inter* und Menschenrechte. Auf der dortigen Seite sind auch Geschichten von intergeschlechtlichen Menschen zu lesen, deren Rechte nicht gewahrt wurden und werden.

Anregungen dazu, was man selbst tun kann, um die Wahrung der Menschenrechte in Bezug auf Inter* zu unterstützen, gibt es in dem Text zu Solidarität und Unterstützung.