Trotz der Bemühungen von Selbstorganisationen und Aktivist*innen finden nach wie vor  Operationen an Genitalien von Kindern statt, die nicht den Erwartungen der Eltern oder Mediziner*innen entsprechen. Forschungsergebnisse zeigen, dass es im Zeitraum von 2005 bis 2016 insgesamt zu keinem Rückgang dieser Eingriffe kam.[1] Solche kosmetischen Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern werden von Selbsthilfeorganisationen und der UN längst als Menschenrechtsverletzung eingestuft. Im Mai 2021 ist nun das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Kraft getreten. Das Gesetz folgte einem Referentenentwurf, der am 9. Januar 2020 an die Länder und einzelne Verbände zur Stellungnahme übersandt wurde und der der Umsetzung der Koalitationsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD diente, die gesetzlich klarstellen sollte, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“.[2] Im Mai 2021 wurde das Gesetz beschlossen, in dem es nun wörtlich heißt:

„(1) Die Personensorge umfasst nicht das Recht, in eine Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder selbst diese Behandlung durchzuführen, die, ohne dass ein weiterer Grund für die Behandlung hinzutritt, allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen“.

Zukünftig sind also diejenigen operativen Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern ausdrücklich verboten, für die es keine medizinische Indikation gibt, sondern die nur mit dem (kosmetischen) Ziel durchgeführt werden, das äußere Geschlecht des Kindes an eine männliche oder weibliche Norm anzugleichen. In Fällen von medizinisch notwendigen aber nicht unmittelbar lebensrettenden Operationen, in denen eine Entscheidung nicht bis zur eigenständigen Einwilligungsfähigkeit des Kindes aufgeschoben werden kann, können die Eltern über die Operation entscheiden, jedoch nur unter Einwilligung eines Familiengerichts. Das Gericht soll in diesen Fällen zukünftig auf Grundlage einer Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission entscheiden, die unter anderem aus der das Kind behandelnden ärztlichen Person sowie einer Person mit kinder- und jugendpsychotherapeutischer Qualifikation besteht.

Wenn ein einwilligungsfähiges Kind einen Eingriff selbst wünscht, kann dieser ebenfalls durchgeführt werden. Die Abgrenzung des einwilligungsfähigen vom nicht einwilligungsfähigen Kind erfolgt wie allgemein bei medizinischen Behandlungen ohne Festlegung einer gesetzlichen Altersgrenze im konkreten Einzelfall auch unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des Kindes bezüglich der Wahrnehmung und Reflektion seiner eigenen geschlechtlichen Identität und wird von den Eltern und dem Behandelnden festgestellt.

Das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ ist ein überfälliger und richtiger Schritt zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern, es bleibt jedoch noch abzuwarten, ob und in welcher Konsequenz es im Einzelfall tatsächlich Anwendung findet. Die Bundesregierung hat sich im Gesetz selbst verpflichtet, die Wirksamkeit der neuen Regelungen nach fünf Jahren zu überprüfen und dem Bundestag einen entsprechenden Evaluationsbericht vorzulegen. 


[1] Hoenes, Josch; Januschke, Eugen; Klöppel, Ulrike (2019): Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up-Studie. Berlin: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien.

[2] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode (2018). S. 21, 797-799.

Intergeschlechtlichkeit bezeichnet generell angeborene körperliche Merkmale, die nicht in die binäre gesellschaftliche Norm von männlich und weiblich passen. Das kann auf genetischer, hormoneller oder anatomischer Ebene sein.

Die Intergeschlechtlichkeit eines Menschen kann sich schon kurz nach der Geburt, im Kleinkindalter oder in der Pubertät zeigen. Manchmal bleibt sie auch unentdeckt.

Inter* hat viele Namen. Wenn Sie mehr über Begriffe und Namen wissen wollen, schauen Sie doch in unser Glossar.

Wie viele intergeschlechtliche Menschen gibt es?

Diese Frage ist schwer zu beantworten. Es gibt keine offizielle Statistik in Deutschland, welche die Zahl der inter* Personen dokumentiert. Außerdem wird auch immer wieder darum gestritten, was als intergeschlechtlich, männlich oder weiblich gilt. Wissenschaftliche Schätzungen hinsichtlich des prozentualen Anteils von inter*Menschen an der Gesamtbevölkerung liegen zwischen 0,02 und 1,7 Prozent.

Zum Vergleich gibt es in Deutschland

  • fast so viele Zwillinge wie inter* Kinder.[1]
  • etwa so viele rothaarige Menschen wie intergeschlechtliche Menschen.[2]

Intergeschlechtlichkeit ist also nicht so selten, wie man denkt. Sie ist allerdings durch die lange währende Tabuisierung des Themas nicht so bekannt.

Variationen der geschlechtlichen Entwicklung sind keine Krankheit

Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit und schränkt die Gesundheit in der Regel nicht ein. Manche Variationen können allerdings mit spezifischen Gesundheitsrisiken einhergehen. Die Medizin drückt sich in Diagnosen aus und verwendet für Intergeschlechtlichkeit den Sammelbegriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (im Englischen: DSD (Disorders/Differences of Sex Development). Der Begriff DSD wird von Verbänden und Aktivist*innen jedoch kritisiert, da er den Eindruck vermittelt, etwas sei mit dem Körper von intergeschlechtlichen Menschen nicht richtig, sondern er sei „gestört“ und müsse daher behandelt werden.

Muss Intergeschlechtlichkeit behandelt werden?

Nein. Die Intergeschlechtlichkeit an sich ist nicht behandlungsbedürftig. Da ein intergeschlechtlicher Körper aber ganz verschieden aussehen kann, ist es wichtig, ihn gut zu kennen und auch zu wissen, was für Versorgungsleistungen im Einzelfall zustehen. Leider werden bis heute auch immer noch kosmetische Operationen angeboten, die die Gesundheit nicht verbessern, sondern im Gegenteil, die Gesundheit einschränken können.[3] Informationen um die Diskussion zu Menschenrechten finden Sie hier. Mehr zum Thema Gesundheit finden Sie hier.

Die FUMA Fachstelle Gender & Diversität haben in ihrem Projekt #BIT auch ein Erklärvideo zu Inter* gemacht. Schauen Sie sich das gerne mal an:


[1] 2017 kam es bei 1,8% der Geburten in Deutschland zu Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburten (Statistisches Bundesamt).

[2] Etwa 1–2 % der Menschen in Deutschland haben naturrote Haare.

[3] Vgl. Schweizer, Katinka; Richter-Appelt, Hertha (2012): Die Hamburger Studie zur Intersexualität. In: Schweizer, Katinka; Richter-Appelt, Hertha: Intersexualität kontrovers. Gießen: psychosozial Verlag. S. 187-205.

… gratulieren wir Ihnen zunächst einmal zu Ihrem wundervollen Kind!

Aufregend ist wohl jede Geburt für die Eltern, und insbesondere die Geburt des ersten Kindes kann den Eltern u. a. Gefühle von Unsicherheit und Überforderung bereiten. Die Information, dass das Kind nicht klar als Junge oder Mädchen einzuordnen ist, überrascht und erschreckt die Eltern häufig zunächst. Schließlich kennen nach wie vor nicht alle die Möglichkeit der Intergeschlechtlichkeit. Damit rechnet man nicht.

Sich nach der Mitteilung verunsichert zu fühlen, ist vollkommen in Ordnung. Denn das Leben mit einem intergeschlechtlichen Kind ist erst einmal etwas Neues und es gibt einige Fragen, die im Leben des Kindes und der Eltern wichtig werden können. Sie sind nicht allein damit.

Für Eltern stellen sich nun vielleicht Fragen, was die Variation der geschlechtlichen Entwicklung überhaupt bedeutet. Von Mediziner*innen wurde Ihnen wahrscheinlich eine Diagnose genannt, und vielleicht fragen Sie sich nun, wie das Leben als intergeschlechtlicher Mensch aussehen kann. Wir haben daher einige Videos und Interviews mit und von intergeschlechtlichen Menschen und auch von Eltern zusammengestellt. Wenn Sie sich persönlich austauschen wollen, finden Sie auf unserer Seite auch Hinweise zu Beratungsmöglichkeiten.

Als Einstieg können wir das Video des Regenbogenportals des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend empfehlen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass ein offener Umgang mit Ihrem Kind das Gesündeste für alle Beteiligten ist. Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihr Kind als Mädchen oder Jungen zu erziehen, ist das natürlich in Ordnung. Bleiben Sie aber für die Möglichkeit offen, dass sich Ihr Kind im Laufe des Heranwachsens einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen könnte. Kinder äußern schon früh, was ihnen gefällt und was nicht. Hören Sie aufmerksam zu.

Um Kindern die Thematik von Intergeschlechtlichkeit zu vermitteln und sie erkennen zu lassen, dass es noch andere Kinder wie sie gibt, sind Kinderbücher ein wunderbares Medium. Hier haben wir eine Auswahl von Büchern für Sie, die Intergeschlechtlichkeit beinhalten. Zu den Themen geschlechtlicher Vielfalt, der Individualität von Kindern generell und auch zu sexueller Vielfalt gibt es eine noch längere Liste. Hilfreich können auch Geschichten erwachsener Vorbilder sein.

Auf dieser Seite wollen wir Sie unterstützen, indem wir Informationen rund ums Thema Intergeschlechtlichkeit bereitstellen. Denn richtig informiert zu sein, ist der erste wesentliche Schritt, um das Beste für Ihr Kind tun zu können und Ihren Sorgen entgegen zu wirken. Wussten Sie z. B., dass es in Deutschland fast so viele Zwillinge wie inter* Kinder gibt?[1] Und in etwa so viele rothaarige wie intergeschlechtliche Menschen?[2]

Stöbern Sie gerne durch diese Webseite, wie es Ihnen gefällt. Sie wählen aus, welche Texte Sie (zuerst) lesen wollen.


[1] 2017 kam es bei 1,8% Geburten in Deutschland zu Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburten (Statistisches Bundesamt).

[2] Etwa 1–2 % der Menschen in Deutschland haben naturrote Haare (http://www.haar-und-psychologie.de/haarfarben/haarfarben_statistik_deutschland.html).

LaKo Inter* NRW

Die Landeskoordination Inter* (Lako Inter*) wird seit April 2021 als zweijähriges Pilotprojekt vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Lako Inter* arbeitet als landesweite Fachstelle in Trägerschaft des Queeren Netzwerks NRW e. V. zur Unterstützung der Gruppen und Angebote von und für inter* Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Das geschieht durch Vernetzung und Workshop-Angebote für inter* Menschen und weitere Interessierte. Der Aufbau von entsprechenden Selbsthilfegruppen und von Inter* Beratung in Kooperation mit Beratungsstellen wird fachlich unterstützt und von einer Steuerungsgruppe aus der inter* Community begleitet. Wissensvermittlung zum Thema Intergeschlechtlichkeit zur Stärkung der Sichtbarkeit von und Bildungsangeboten zu inter* Themen in der breiten Öffentlichkeit sind ebenfalls wichtige Themen und Aufgabe der Lako Inter*.
Die Landeskoordination mit Sitz in Köln in den Räumen des Queeren Netzwerk NRW e.V. ist gegenwärtig mit Flo Grisé besetzt.

Kontakt:
E-Mail: lako-inter@queeres-netzwerk.nrw
Telefon: +49 (0)221 – 35 65 65 70

Beratungsangebote

Eine niedergelassene Inter* Beratungsstelle gibt es in NRW derzeit nicht. Der Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V. bietet allerdings aufsuchende Peer-Beratung an. Peer-Beratung bedeutet – kurz gesagt – Gleiche beraten Gleiche, das heißt, die Berater*innen sind selbst intergeschlechtlich oder sind Eltern eines intergeschlechtlichen Kindes. Sie sprechen aus eigener Erfahrung und können Sie auf Augenhöhe beraten.

Hier können Sie sich näher über das Angebot der Peer-Beratung informieren:

Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V.  http://www.im-ev.de/
NRW-Landesverbandhttp://nrw.im-ev.de/

In NRW gibt es zudem die Familienselbsthilfegruppe Lila NRW, die sich regelmäßig in Köln trifft. Nähere Informationen dazu können Sie hier erfragen: E-Mail.

Auch auf der Website der Selbsthilfegruppe für Eltern und Familienangehörige intergeschlechtlicher Menschen gibt es Informationen zu persönlichen Treffen, zu Literatur und zu verschiedenen Themengebieten, rund um Intergeschlechtlichkeit. 

Mediziner*innen können zudem zu körperbezogenen Fragen beraten. Die Erfahrungen sind dabei sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass Sie sich gut beraten und wohl fühlen. Fragen Sie bei den Selbstorganisationen nach Erfahrungsberichten und suchen Sie sich eine*n Ärzt*in, der*dem Sie vertrauen.

Beratungsstellen, die sensibel für die Belange von intergeschlechtlichen Menschen sind, sind zudem:

Bochum (Rosa Strippe)

Die Rosa Strippe berät inter* Personen und deren Angehörige im Rahmen einer Erst- oder Clearingberatung. Dafür steht den Mitarbeitenden ein recherchierter Infopool mit Ansprechpersonen z. B. aus der Selbstorganisation oder dem Gesundheitswesen zur Verfügung. Die Rosa Strippe berät parteilich hinsichtlich des Schutzes und der Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen, affirmativ in Bezug auf geschlechtliche Vielfalt und mit Blick auf das Kindeswohl.

Köln (rubicon e.V.)

Im Rahmen der psychosozialen Beratung zu sexueller Orientierung, zur Gründung von Regenbogenfamilien und zu geschlechtlicher Selbstbestimmung berät rubicon e.V. auch intergeschlechtliche Menschen. Rubicon e.V. bietet keine Spezialberatung zu Inter* und übernimmt hier eher eine Lotsenfunktion und verweist z.B. an die Peer-Beratung des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. Diese Weiterverweisung an die Peer-Beratung gilt insbesondere für inter* Personen in Coming-Out-Situationen sowie für Eltern von intergeschlechtlichen Kindern, die dort u. a. sehr viele Antworten auf medizinische Fragen erhalten können.

Münster (pro familia)

pro familia Münster berät inter* Personen, ihre Partner*innen, Familien und Freund*innen kompetent, einfühlsam und vertrauensvoll. Die Themen der Beratung können sein: Identität und Selbstbeschreibung; Körper, Coming Out, Beziehungen, Lokale Angebote, Diskriminierungserfahrungen, Sexualität, (unerfüllter) Kinderwunsch, Elternschaft von inter* Kindern.

Einige Beratungsstellen von pro familia in NRW:

pro familia Bielefeld

pro familia Köln-Zentrum

pro familia Mettmann

pro familia Oberhausen

pro familia Remscheid

pro familia Sankt Augustin

pro familia Witten

Weitere Informationen und (bundesweite) Angebote von Selbstorganisationen finden Sie hier: 

Diagnosespezifische Selbstorganisationenhttp://www.klinefelter.de/cms/
http://www.47xxy-klinefelter.de/
https://www.ags-initiative.de/
http://turner-syndrom.de/
OII (Organisation Intersex International)  https://oiigermany.org/
Antidiskriminierungsarbeit & Empowerment für Inter* https://interprojekt.wordpress.com/
Kampagne für eine Dritte Optionhttp://dritte-option.de/
DGTI (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.)https://www.dgti.org/

Es gibt außerdem einen von Wissenschaftler*innen aus Hamburg betriebenen Blog zum Thema Inter*, in dem Hinweise auf Literatur, Veranstaltungen oder auch Informationen zu geschlechtlicher Vielfalt zu finden sind: Blog Intersex kontrovers.

Auch die Vereinten Nationen (englisch “United Nations“) haben sich mit dem Thema Inter* befasst und eine Kampagne für mehr Aufklärung erstellt. Hier finden sich Videos, Stimmen von intergeschlechtlichen Menschen und Info-Blätter mit Fakten (“Fact Sheets“): Free & Equal (Intersex Awareness von den United Nations). (Englisch)

Angebote für inter* Jugendliche in NRW

Für inter* Jugendliche kann auch ein queerer Jugendtreff interessant sein. Mehr Informationen zu den Treffs in NRW finden Sie auf der Seite der Queeren Jugend NRW. Hier finden Sie auch Hinweise darauf, ob Belange von intergeschlechtlichen Jugendlichen mitgedacht und adressiert werden. Die Queere Jugend hat zudem eine Handreichung unter dem Titel „Superheld*innen gesucht: Empowerment für inter* Jugendliche. Eine Übersicht über Anlaufstellen und Beratungsangebote für intergeschlechtliche Jugendliche in NRW“ erstellt, die Sie hier abrufen oder über info@queere-jugendfachstelle.nrw bestellen können

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Mit Unterstützung von Andreas Hechler

Intergeschlechtliche Menschen sieht man bisher wenig im öffentlichen Raum. Auch in Serien, Büchern oder im Fernsehen sind sie wenig repräsentiert.

Wir wollen hier ein paar Stimmen von intergeschlechtlichen Menschen und ihren Angehörigen sammeln, die verschiedene Facetten ihres Lebens mit uns teilen.

Es gibt im Internet einige Videos, Beiträge oder Projekte zum Thema Intergeschlechtlichkeit. Hier haben wir ein paar davon gesammelt:

OII Europe (Organisation Intersex International, Europe) haben unter #MY INTERSEX STORY Geschichten von inter* Menschen aus ganz Europa versammelt. Auf der Projektseite finden sich Videos und Informationen zum Projekt. Im Buch erzählen inter* Menschen aus ganz Europa ihre Geschichten. (Webseite und Geschichten sind auf Englisch)

Das 2012 gegründete Interfaceproject porträtiert intergeschlechtliche Personen in ihren verschiedenen Lebensrealitäten. Die Personen stellen sich in kurzen Videos selbst vor und berichten aus ihren Leben, zu jedem Video gibt es außerdem ein Transkript.

Die Sendung Auf Klo vom öffentlich-rechtlichen Jugendsender funk hat in einer Folge Audrey aus der Schweiz zu Gast. Audrey berichtet unter anderem von den medizinischen Eingriffen, die sie als Kind und Jugendliche erlebt hat:

(Die Videos sind auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Meist auch mit deutschen Untertiteln.)

Weitere Videos von Audrey finden Sie auf ihrem Youtube Kanal (Audr XY). (Die Videos sind auf Deutsch, Französisch oder Englisch, meist auch mit deutschen Untertiteln)

Auf der medienpädagogischen Seite Planet Schule finden Sie ein Video, in dem Lynn aus Berlin berichtet, wie es ist, intergeschlechtlich zu sein.

Der YouTube Kanal von OII Europe präsentiert ein Video mit dem Titel „My intersex Story“:

(Englisch mit deutschen Untertiteln.)

Vom WDR gibt es außerdem einen Beitrag, in dem eine Mutter zu ihren Erfahrungen mit der Intergeschlechtlichkeit ihres Kindes interviewt wird. Auch in der EMMA findet sich ein Text einer Mutter. Hier erzählt J.M. Pulvermüller wie es ist ein intergeschlechtliches Kind zu haben.

Ted Talk von Emily Quinn – Wie wir über das biologische Geschlecht denken ist falsch. (Englisch mit deutschen Untertiteln.)
Emily Quinn ist Autorin, Grafikerin und Aktivistin bei InterAct.

Die Bücher Inter*Trans*Express und Identitätskrise 2.0 sind eine Sammlung von Kurzgeschichten, Gedichten und Zeichnungen von Alltag und Widerstand als „Genderoutlaw“. Beide Bücher beschreiben persönliche Erfahrungen und machen damit Inter* Perspektiven sichtbar. Hier finden Sie exklusiv Auszüge aus beiden Büchern.

Weiteres Material von intergeschlechtlichen Menschen:

Bücher und Webseiten

Sammelband mit kurzen, persönlichen Geschichten von intergeschlechtlichen Menschen aus der ganzen Welt.

  • Inter – Erfahrungen intergeschlechtlicher Menschen in der Welt der zwei Geschlechter. Von Elisa Barth u.a. (2017/2013): Berlin: NoNo Verlag / Münster: edition assemblage.

Kurzgeschichten, Gedichte und Zeichnungen einer intergeschlechtlichen Person:

  • Identitätskrise 2.0 oder eine Analyse meiner linken DNA. Von Ika Elvau (2019). Münster: edition assemblage.
  • Inter*Trans*Express* – eine Reise an und über Geschlechtergrenzen. Von Ika Elvau (2014): Münster: edition assemblage.

Portale und Webseiten auf denen inter* Personen von sich erzählen:

Webseiten und Broschüren wo man sich weiter zu Inter* informieren kann:

  • Regenbogenportal – Das Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt. Viele lesenswerte Texte, auch zum Thema Intergeschlechtlichkeit des BMFSFJ.
  • Inter* und Sprache. Eine Broschüre des Antidiskriminierungsprojekts von TransInterQueer.
  • Wenn Sie das Thema Akzeptanz und Vielfalt weiter fördern möchten, finden Sie in der Broschüre Akzeptanz für Vielfalt viele Anregungen für Kinderbücher.

Videoclips

Empfohlene Filme/Dokumentation:

Comics und Graphic Novels

Von Dr. Oliver Tolmein (Rechtsanwalt, Hamburg)

Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit. Dennoch haben intergeschlechtliche Menschen oftmals engen und langjährigen Kontakt mit Ärzt*innen. Dies liegt zum Teil an Folgeerscheinungen von Operationen oder auch an Vor- oder Nachsorgeterminen.

Seit Juli 2016 gibt es nun eine S2k-Leitlinie für Mediziner*innen zu Intergeschlechtlichkeit, welche sich „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ nennt. An dieser Leitlinie haben neben vielen Ärzt*innen auch Elternverbände und intergeschlechtliche Menschen selbst mitgearbeitet. Behandlungsleitlinien sind wichtig für Mediziner*innen, sie sind aber nicht verbindlich. Niemand muss sich an sie halten. Allerdings müssen Abweichungen von den Standards der Leitlinie im Haftungsfall von den Ärzt*innen gut begründet werden.

Für die medizinische Behandlung und ihre Dokumentation gelten grundlegende Regeln:

  1. Eine medizinische Behandlung erfordert die Einwilligung der Patient*innen.[1] Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn die*der Patient*in zuvor umfassend über die wesentlichen Umstände der Behandlung aufgeklärt worden ist.[2]
  2. Wenn ein*e Patient*in selbst nicht einwilligen kann, zum Beispiel, weil es sich um ein Kleinkind handelt, kann der Eingriff unzulässig sein. Das gilt insbesondere bei irreversiblen geschlechtszuweisenden Eingriffen. In der Behandlungsleitlinie heißt es dazu in „Empfehlung 31“: „Die Indikation zu operativen Eingriffen beim nicht-einwilligungsfähigen Kind soll immer restriktiv gestellt werden. Die Sorgeberechtigten können nur für solche Eingriffe beim nicht einwilligungsfähigen Kind einwilligen, die einer medizinischen Indikation unterliegen und nachfolgenden Schaden vom Kind abwenden.“[3]
  3. Auch ein*e Patient*in, für die eine Vertreter*in entscheidet, muss von den Behandelnden aufgeklärt werden[4], das ist insbesondere bei Kindern wichtig, die noch nicht einwilligungsfähig sind, sich aber sprachlich verständigen können. Das ist auch deswegen wichtig, weil es deutlich macht, dass die betroffenen Menschen ein Recht darauf haben, zu erfahren, warum sie behandelt werden und was genau mit ihnen gemacht werden soll.
  4. Es gibt kein festes Alter, ab dem Kinder einwilligungsfähig sind oder bis zu dem sie nicht einwilligungsfähig sind. Es können durchaus Kinder für bestimmte Eingriffe einwilligungsfähig sein. Dann ist ihre Einwilligung auch Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Behandlung.
  5. Die Patient*innen haben ein Recht darauf Einsicht, in ihre Behandlungsakte zu nehmen. Diese muss von den Krankenhäusern und Ärzten allerdings nur 10 Jahre lang aufbewahrt werden.[5]
  6. Wenn Ärzt*innen Behandlungen durchführen, obwohl sie nicht ordnungsgemäß über alle Aspekte der Behandlung aufgeklärt haben oder wenn sie dabei unzutreffende Aussagen gemacht haben, kann die Einwilligung unwirksam sein. Eine ohne Einwilligung durchgeführte Behandlung ist mindestens eine Körperverletzung. Eine Körperverletzung ist in der Regel strafbar[6], sie löst meistens auch Schadenersatzansprüche aus.[7]

Im Verhältnis Ärzt*in und Patient*innen spielen noch andere, wichtige Fragen eine Rolle. Von großer Bedeutung ist die Schweigepflicht, der Ärzt*innen unterliegen. Geschützt wird durch die Schweigepflicht die persönliche Sphäre der Patient*innen. Es gibt dabei manchmal auch schwierige Situationen – beispielsweise, wenn nicht volljährige Patient*innen möchten, dass Gespräche zwischen Ärzt*in und ihnen vor den Eltern geheim gehalten werden. Die Rechtslage hängt hier sehr vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht aber auch hier. Ausnahmen kann es geben, wenn die Ärzt*innen durch den Bruch der Schweigepflicht versuchen, ein hohes Rechtsgut zu schützen, beispielsweise das Leben eines*einer Patient*in, von der*dem angenommen wird, dass diese Person suizidal. Die Schweigepflicht gilt aber immer nur gegenüber Dritten, nie gegenüber den Patient*innen. Patient*innen haben immer das Recht darauf zu erfahren, weswegen sie behandelt werden und wie Behandlung und Erkrankung voraussichtlich verlaufen werden.[8]


[1] § 630 d BGB.

[2] § 630e BGB.

[3] Vgl. dazu auch den Text von Oliver Tolmein „Chirurgische Eingriffe am Genital nicht einwilligungsfähiger intersexueller Kinder und der Schutz der geschlechtlichen Identität“ in MedStra, Zeitschrift für Medizinstrafrecht, Nr. 3/2019.

[4] § 630e Abs. 5 BGB.

[5] § 630f Abs. 3 BGB, § 630g Abs. 1 BGB.

[6] § 223 StGB.

[7] Bisher sind zwei Klagen vor Gericht verhandelt worden. In beiden Fällen bekamen die Kläger*innen Recht.

[8] § 630c Abs. 2 BGB.

Von Gabriela Lünsmann (Rechtsanwältin, Hamburg)

Im Familienrecht ergeben sich bei intergeschlechtlichen Kindern wichtige Fragen rund um das Recht auf Information und das Recht auf Selbstbestimmung. Diese Fragen betreffen die Eltern, aber auch Dritte, wie zum Beispiel die behandelnden Ärzt*innen.

Rechte und Pflichten von Eltern und Dritten und Selbstbestimmung der Kinder

Das Recht der Eltern auf Ausübung ihrer elterlichen Sorge ist im Grundgesetz verankert. Eltern haben mit dem Sorgerecht weitgehende Möglichkeiten, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen. Ihre Aufgabe ist es dabei, bestmöglich für das Kind zu sorgen. Sie dürfen keine solchen Entscheidungen treffen, die das Wohl des Kindes gefährden. Der Staat hat die Aufgabe, Kinder dann vor ihren Eltern zu schützen, wenn diese schädliche Entscheidungen treffen wollen. Der eigene Wille des Kindes spielt mit zunehmendem Alter eine immer wichtigere Rolle; je älter das Kind wird, desto weniger können Eltern Entscheidungen gegen dessen Willen treffen. Die Frage, inwieweit minderjährige Kinder mitbestimmen können und dürfen, lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten, sondern ist von der Einwilligungsfähigkeit des Kindes im konkreten Einzelfall abhängig. 

Es gibt viele Entscheidungen, die Eltern für ihr minderjähriges intergeschlechtliches Kind treffen. Zum elterlichen Entscheidungsrecht gehört zum Beispiel die Angabe des Geschlechts bei der standesamtlichen Eintragung nach der Geburt; sie ist durch das neue Gesetz nach § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) so geregelt, dass intergeschlechtliche Kinder nunmehr als „divers“, „weiblich“, „männlich“ oder „ohne Geschlechtsangabe“ in das Geburtenregister eingetragen werden können. Die so getroffene Entscheidung kann nachträglich auch vom Kind sowohl hinsichtlich des Vornamens als auch hinsichtlich des Geschlechtseintrages durch Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden; eine Änderung ist auch mehrfach möglich. 

Die Entscheidung über eine geschlechtszuweisende Operation an minderjährigen Kindern ist im Rahmen des elterlichen Sorgerechts nur dann erlaubt, wenn sie aus medizinischen Gründen zur Abwehr einer konkreten und akuten Gesundheitsgefahr für das Kind erforderlich ist. Für solche Eingriffe benötigen Ärzt*innen dann die Einwilligung der Eltern, wenn der operative Eingriff an minderjährigen, nicht einwilligungsfähigen Kindern vorgenommen werden soll. 

Operationen hingegen, die medizinisch nicht notwendig sind und dem Zweck dienen, Geschlechtsmerkmale an das binäre Bild von männlich und weiblich anzupassen, stellen eine Menschenrechtsverletzung dar. Um minderjährige, nicht einwilligungsfähige Kinder vor solchen Eingriffen zu schützen, hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zum Schutze von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aus dem Jahre 2021 nun entschieden, dass solche operative Eingriffe nicht von der elterlichen Sorge umfasst werden. Diese Operationen sind nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des einwilligungsfähigen Kindes selber zulässig, andernfalls machen sich die Beteiligten strafbar. 

Endlich sind solche Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern nun ausdrücklich verboten, wenn es keine medizinische Indikation gibt und sie allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen. Medizinisch notwendige, aber nicht unmittelbar lebensrettende Eingriffe, deren Entscheidung nicht bis zur Einwilligungsfähigkeit des Kindes aufgeschoben werden kann, sind nur mit Einwilligung des Familiengerichts zulässig. Welche Operationen zu welcher Gruppe gehören, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall klären. 

Rechte der Kinder gegenüber ihren Eltern und Dritten

Die Erklärung zum Personenstand kann für ein Kind, das noch nicht 14 Jahre alt ist, nur durch seine gesetzlichen Vertreter*innen abgegeben werden. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung nur selbst abgeben; ihre gesetzlichen Vertreter*innen müssen allerdings zustimmen. Wenn die gesetzlichen Vertreter*innen nicht zustimmen, muss das Standesamt das Familiengericht informieren, das dann die Zustimmung der Eltern als gesetzliche Vertreter*innen ersetzt, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Hier können Jugendliche also die Hilfe des Familiengerichts zur Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Eltern in Anspruch nehmen. 

Die behandelnden Ärzt*innen müssen bei medizinischen Behandlungen, Operationen oder Therapien prüfen, ob betroffene Kinder und Jugendliche einwilligungsfähig sind. Wenn dies der Fall ist, müssen sie als Patient*innen stets in die Therapieentscheidung einbezogen werden. Ärzt*innen müssen ihre minderjährigen Patient*innen über die Behandlung und deren Vor- und Nachteile aufklären und die Einwilligung der Patient*innen einholen. Wenn sie das nicht tun, machen sie sich strafbar und verstoßen gegen das geltende Berufsrecht. Das Kind kann dann möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. 

Wenn ein einwilligungsfähiges Kind einen Eingriff wünscht, kann und muss ein medizinisch indizierter Eingriff durchgeführt werden. Es kommt dann allein auf den Wunsch des Kindes und nicht auf den der Sorgeberechtigten an. In der Praxis werden die behandelnden Ärzt*innen dennoch aus Krankenversicherungs- und vertragsrechtlichen Gründen regelmäßig auf der Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern bestehen. Weigern sich die gesetzlichen Vertreter*innen, diese zu erteilen, kann das Kind auch hier sich an das Familiengericht wenden. 

Das Familiengericht kann also im Ergebnis sowohl dann angerufen werden, wenn Eltern in eine medizinische Behandlung oder Operation einwilligen wollen, die das Kind ablehnt, als auch für den Fall, dass das Kind eine bestimmte medizinische Behandlung will, die Eltern aber ihre Zustimmung verweigern. Wenn es zwischen Eltern, Ärzt*innen und Kind unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, ob bei einem Kind im Einzelfall eine Einwilligungsfähigkeit besteht, ist diese Frage der familiengerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Aber auch dem Willen von noch nicht einwilligungsfähigen Kinder und Heranwachsenden kommt mit fortschreitendem Alter zunehmend Gewicht zu. Daher muss der*die einwilligungsunfähige Heranwachsende*r dem Alter und Reifegrad entsprechend in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Bei der Behandlung von Kindern und noch nicht einwilligungsfähigen Jugendlichen besteht keine ärztliche Schweigepflicht gegenüber den sorgeberechtigten Eltern. Hier nehmen die Eltern ihr Sorgerecht wahr und sind damit berechtigt, über alle Belange des Ärzt*innen-Patient*innen-Verhältnisses in Kenntnis gesetzt zu werden. Zu beachten ist aber, dass auch das Kind oder der*die Jugendliche umfassend zu informieren sind. 

Einwilligungsfähigkeit

Werden Kinder und Jugendliche behandelt, stehen Ärzt*innen daher immer vor der Frage, wer über die Behandlung aufzuklären ist und auf wessen Einwilligung es ankommt – auf die des*der Minderjährigen oder die der Eltern oder muss die Einwilligung des Familiengerichts eingeholt werden, bevor ein Eingriff durchgeführt werden. Für die Wirksamkeit der Einwilligung kommt es bei Jugendlichen nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern darauf, dass der*die Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. Der*die Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein feststehendes Alter gebunden, sondern unterscheidet sich nach Entwicklungsstand und oft auch nach vorangegangenen Behandlungserfahrungen. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Ärzt*innen vor jeder Behandlung klären müssen, ob der*die Minderjährige bereits selbst einwilligungsfähig ist oder nicht. Ein*e erst 15-jährige* Patient*in kann z. B. für Routinemaßnahmen und geringfügige Eingriffe, wie eine Blutabnahme, bereits über die nötige Urteilskraft verfügen. Deutlich höher liegt die Messlatte bei Behandlungsmaßnahmen mit höheren oder hohen Risiken. Ist die*der behandelnde Ärzt*in beispielsweise unsicher, ob der*die minderjährige Patient*in einwilligungsfähig ist oder nicht, müssen die sorgeberechtigten Eltern in die therapeutische Entscheidung einbezogen werden. Für die Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes ist immer eine elterliche Einwilligung erforderlich, die nach den Grundsätzen des Sorgerechts von beiden Elternteilen erteilt werden muss, sofern nicht ausnahmsweise ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat. 

Gesundheit und Medizin können für inter* Menschen und deren Angehörige mehr oder weniger wichtige Themen sein. In der Regel werden im Verlauf des Lebens viele intergeschlechtliche Menschen Kontakt mit dem Medizinsystem haben und mit der Frage nach einer Diagnose konfrontiert werden.

Viele intergeschlechtliche Menschen und Eltern intergeschlechtlicher Kinder haben keine besonders guten Erfahrungen mit Ärzt*innen gemacht. Dennoch kann die Medizin helfen, den eigenen Körper besser zu verstehen und gut für sich zu sorgen. Die Frage nach einer biologischen Elternschaft von intergeschlechtlichen Menschen kann nicht pauschal beantwortet werden. Ob ein intergeschlechtlicher Mensch ein Kind zeugen oder austragen kann, muss individuell geklärt werden. Sprechen Sie mit dem*der Ärzt*in Ihres Vertrauens über die Möglichkeiten.

Wie (aus biologischer Sicht) Geschlecht entsteht und was das für den Körper bedeutet, finden Sie hier.

Im Folgenden finden Sie nun Informationen zu verschiedenen Diagnosen und was diese für den Körper bedeuten. Weiter unten finden Sie noch allgemeine Informationen zu Hormoneinnahme, zu Krebsrisiken und zu Operationen. Wenn Sie weitere Fragen zu Diagnosen und den möglichen Konsequenzen haben, können Sie sich immer an Selbstorganisationen wenden. Adressen finden Sie hier. Dort finden Sie auch weitere Beratungsmöglichkeiten zu Intergeschlechtlichkeit in NRW. Trauen Sie sich zu fragen – dafür sind Hilfsangebote da!

Mögliche Diagnosen

„5-α-Reduktase-Typ-II-Mangel“ und „17-β-Hydroxylase-Typ-III-Defekt“

Was heißt das?

Bei einem „5-α-Reduktase-Mangel“ und beim „17-β-Hydroxylase-Typ-III-Defekt“ werden die männlichen Geschlechtsmerkmale, etwa der Penis, nicht oder nur schwach ausgeprägt, sodass es zunächst zu einem weiblichen Erscheinungsbild kommt. Später, zu Beginn der körperlichen Reife, der Pubertät, entwickelt der Körper sich dann zunehmend männlich.

Was bringt die Pubertät mit sich?

In der Pubertät kommt es vermutlich zu einer deutlichen Vermännlichung des Erscheinungsbildes, das heißt, es kann beispielsweise zu Bartwuchs oder zum Stimmbruch kommen und auch das Genital kann nochmal wachsen. Je nachdem, wie sich ein*e Jugendliche*r damit fühlt, könnten die Themen Geschlechtsidentität und (sexuelle und geschlechtliche) Selbstbestimmung besonders wichtig werden.

Worauf ist zu achten?

Zunächst bleibt die Entwicklung des Kindes abzuwarten. Generell raten wir zu Sensibilität und Offenheit gegenüber möglichen (körperlichen) Veränderungen. In jedem Fall können Sie Hilfe bei Selbstorganisationen und bei Bedarf auch bei medizinischen Fachleuten suchen, die Erfahrung mit inter* Patient*innen haben. In den Selbstorganisationen finden Sie Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Bei medizinischen Fachleuten können Sie individuell beraten und bei Entscheidungen fachlich unterstützt werden. Beratungsangebote für NRW finden Sie hier.

„Adrenogenitales Syndrom“ (AGS)

Was heißt das?

In der Nebenniere werden für den Körper wichtige Hormone wie zum Beispiel Cortisol (das „Stresshormon“) oder Aldosteron, ein Hormon, das den Salzhaushalt im Körper reguliert, gebildet. Zusätzlich werden dort aber auch Androgene produziert, diejenigen Hormone, die für einen männlichen Körper sorgen (z. B. Testosteron). Beim sogenannten „AGS“ kommt es in der Nebenniere zu einer niedrigeren Produktion von Cortisol und Aldosteron, die der Körper mit einer vermehrten Produktion von Androgenen ausgleicht. Dadurch kommt es – je nach Ausprägung – zu einem eher männlichen Erscheinungsbild und äußeren Genital, bei gleichzeitig männlichen oder weiblichen inneren Geschlechtsorganen.

Was bringt die Pubertät mit sich?

Je nach Ausprägung des „AGS“ kann es durch den hohen Testosteron-Spiegel bei Kindern zu einer frühzeitigen Pubertät mit Hochwuchs, Stimmbruch und stark ausgeprägter Behaarung kommen. Kinder mit schwächer ausgeprägtem „AGS“ fallen häufig erst durch das Ausbleiben der Regelblutung bei einem ansonsten weiblichen Körper auf.

Worauf ist zu achten?

Durch die niedrige Konzentration der anderen Hormone der Nebennieren kann es zu therapie-bedürftigen Symptomen wie einem lebensbedrohlichen Salzverlust kommen. Dann ist eine lebenslange Hormontherapie nötig.

Formen der Androgenresistenz („CAIS“, „PAIS“, „MAIS“)[1]

Was heißt das?

Androgene sind die Stoffe im Körper, die für die Entwicklung eines männlichen Körpers sorgen (z.B. Testosteron). Wenn der Körper diese Stoffe nicht bilden oder ihre Informationen nicht verarbeiten kann, also gegen sie resistent ist, kommt es teilweise oder gar nicht zur Ausprägung eines eher männlichen Erscheinungsbildes.

Was bringt die Pubertät mit sich?

Hier kommt es ganz darauf an, ob eine komplette Androgenresistenz („CAIS“) oder eine graduell partielle Androgenresistenz vorliegt („PAIS“, „MAIS“). Wenn ein Körper weitestgehend androgenresistent ist, ist eine Entwicklung im weiblichen Geschlecht zu erwarten. Allerdings kommt es zu einem Ausbleiben der Regelblutung. Liegt hingegen nur eine partielle Androgenresistenz vor, können in der Pubertät Merkmale auftreten, die eher dem männlichen Geschlecht zugeschrieben werden, z. B. Bartwuchs oder Stimmbruch.

Worauf ist zu achten?

Bei Formen der Androgenresistenz kann ein erhöhtes Krebsrisiko der Keimdrüsen (Gonaden) bestehen. Bei „CAIS“, also einer kompletten Androgenresistenz, liegt das Risiko in einem sehr geringen Bereich, sodass diese belassen werden können, wo sie sind. Wenn allerdings die Diagnose „PAIS“ gestellt wurde, sollte eine wachsame Zusammenarbeit mit einer*m Ärzt*in des Vertrauens gepflegt werden, sodass die Entwicklung der Keimdrüsen im Blick behalten werden kann. Dazu werden regelmäßige Ultraschalluntersuchungen des Bauchraums gemacht.

„Gemischte Gonadendysgenesie“

Was heißt das?

Bei einer „Gemischten Gonadendysgenesie“ produziert der Hoden wenig Testosteron. Die Funktionen des Hodens sind aber häufig so ungleichmäßig verteilt, dass das innere und äußere Geschlecht unterschiedlich sein kann. Zudem kann es zu Kleinwuchs kommen.

Was bringt die Pubertät mit sich?

Bei Kindern mit einer „Gemischten Gonadendysgenesie“ bleibt im Pubertätsalter die Brustentwicklung aus und es kommt nicht zum Einsetzen einer monatlichen Regelblutung.

Worauf ist zu achten?

Es ist ratsam, Hoden (regelmäßig) untersuchen zu lassen (i. d. R. durch Ultraschalluntersuchungen), da diese durch die unregelmäßige Hormonversorgung einem höheren Krebsrisiko ausgesetzt sind.

„Klinefelter-Syndrom“

Was heißt das?

Das sogenannte „Klinefelter-Syndrom“ bedeutet, dass Menschen ein oder mehrere zusätzliche Geschlechts-Chromosomen haben. 80% der Menschen mit der Diagnose Klinefelter-Syndrom haben ein zusätzliches X-Chromosom und daher den Chromosomensatz 47, XXY.[2] Andere Variationen können 48, XXXY, 49, XXXXY oder 48, XXYY sein. Es kann aber auch sein, dass nicht alle Zellen denselben Chromosomensatz in sich tragen. Dieses sogenannte Mosaik bedeutet, dass in einigen Zellen der Karyotyp (also die Gesamtheit der Chromosomeneigenschaften) beispielsweise 47, XXY ist und in anderen Zellen 46, XY.

Was bringt die Pubertät mit sich?

Die Auswirkungen dieser genetischen Variationen können sich in ganz unterschiedlich starken Ausprägungen zeigen. Oft kommt es daher nicht zu einer frühen Diagnose. Die meisten Menschen, die später eine „Klinefelter“-Diagnose gestellt bekommen, durchleben eine unauffällige Pubertät. Viele haben allerdings vergleichsweise kleine, feste Hoden, die manchmal auch eine unübliche Lage aufweisen. Diese Hoden produzieren wenig Testosteron und führen damit zu einem chronischen Testosteronmangel. Dadurch kommt es zum Beispiel zu einem geringen Bartwuchs und anderer Körperbehaarung. Außerdem kommt es vor, dass sich Brüste ausbilden.

Worauf ist zu achten?

Da mit der chromosomalen Variation auch Beschwerden des Bewegungsapparats, Blutarmut oder ein Hochwuchs einhergehen können, ist es wichtig, sensibel für die Signale des Körpers zu sein, ihn gut zu kennen und zu wissen, ob es besonderer Unterstützung bedarf. Sollten Sie Elternteil sein, ermöglichen Sie Ihrem Kind, vertrauensvoll und sicher über sich zu sprechen. Mit dem sogenannten Klinefelter-Syndrom können auch Lernschwierigkeiten einhergehen.

„Ovotestikuläres DSD“

Was heißt das?

„Ovotestikulär“ heißt, dass gleichzeitig ovarielles und testikuläres Gewebe vorliegt. Ovarielles Gewebe ist z. B. Eierstockgewebe, testikuläres Gewebe ist z.B. Hodengewebe. Zusammengesetzt ergeben die beiden Begriffe „ovotestikulär“. Es handelt sich also um eine Entwicklung, in der weibliche und männliche Merkmale zu finden sind. Die Erscheinungsbilder, die sich äußerlich ergeben, sind dabei sehr vielfältig.

Was bringt die Pubertät mit sich?

In der Pubertät kommt es häufig zu Veränderungen des Körpers. Diese hängen aber vom individuellen Körper ab und wie die Verteilung von ovariellem und testikulärem Gewebe ist.

Worauf ist zu achten?

Wie bei allen Diagnosen sollten keine Operationen stattfinden, die nicht lebensrettend sind. Die Entscheidungsfähigkeit des Kindes, ob der Körper überhaupt verändert werden sollte, muss abgewartet werden. Ein früher Eingriff läuft Gefahr, schwerwiegende negative Folgen zu haben.

„Ullrich-Turner-Syndrom“

Was heißt das?

Beim sogenannten „Ullrich-Turner-Syndrom“ handelt es sich um eine numerische Variation der Geschlechtschromosomen. Dabei hat die Person entweder „nur“ ein X-Chromosom, also den Chromosomensatz 45, X0, oder es liegt ein sogenannter Mosaikchromosomensatz vor, das heißt, einige Zellen tragen den Chromosomensatz 45, X0 und andere 46, XX oder 46, XY.

Was bringt die Pubertät mit sich?

Oft geht eine geringe Produktion von sogenannten Sexualhormonen mit der Diagnose „Ullrich-Turner Syndrom“ einher, was sich auf die Möglichkeit einer biologischen Elternschaft auswirken könnte. Die Einnahme von zusätzlichen Sexualhormonen könnte bei dem Wunsch einer Schwangerschaft helfen. Informieren Sie sich daher bei spezialisierten Endokrinolog*innen, ob in Ihrem individuellen Fall eine biologische Elternschaft möglich ist. Auch Selbstorganisationen können mit ihren Erfahrungen weiterhelfen.

Worauf ist zu achten?

Durch die genetische Variation kann es zu verschiedenen körperlichen Folgen kommen. Bei Kindern, die mit dem „Ullrich-Turner-Syndrom“ diagnostiziert werden, kann es vermehrt zu einer geringen Körperhöhe/Körpergröße kommen. Auch kurze Finger- oder Fußnägel, ein kleiner Unterkiefer oder ein breiter Brustkorb können auftreten. Zudem gibt es ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nieren-, Schilddrüsen-, Skelett-, Ohren-, Augen- und Darmerkrankungen. Bei einem Mosaik-Chromosomensatz findet die Diagnose oft erst im Jugend-/Erwachsenenalter statt.

Wann ist eine Therapie mit Hormonen sinnvoll?

Hormone haben vielfältige Aufgaben innerhalb des Körpers. Die Zufuhr von externen Hormonen will also immer gut überlegt sein, denn Hormone wirken immer vielfältig und nicht nur in einem kleinen Teilbereich des Körpers. Bei manchen körperlichen Voraussetzungen ist die Einnahme von Hormonen allerdings wichtig für die Gesundheit.  

Grundsätzlich kann es viele Gründe für eine sogenannte Hormontherapie geben. Die häufigsten oder dringlichsten sind aber wohl (1) die Vermeidung von Folgeerkrankungen aufgrund von Hormonmangel, z. B. Osteoporose, (2) die Zufriedenheit jeder*s Einzelnen mit der eigenen körperlichen (Geschlechts-)Entwicklung.

Krebsrisiko – wichtig, aber nicht lebensbestimmend

Das Thema Krebsrisiko ist eines, das vielen Menschen mit einer geschlechtlichen Variation schon begegnet ist. Und wahrscheinlich ist es auch das Thema, zu dem es am wenigsten abgesicherte Informationen gibt.

Es kann sein, dass die Variation das Risiko erhöht, dass sich in den Keimdrüsen bösartige Tumore entwickeln. Lange Zeit kursierte die Annahme, dass das Risiko grundsätzlich erhöht sei, wenn sich die Keimdrüsen im Bauchraum befinden und dort einer erhöhten Temperatur ausgesetzt sind. Aus diesem Grund wurde häufig empfohlen, die Keimdrüsen (Gonaden) operativ zu entfernen (Gonadektomie). Dies hat aber schwerwiegende Folgen für den Körper. So müssen ein Leben lang Hormone eingenommen werden, wenn die Keimdrüsen entfernt werden. Forschung dazu, wie diese Hormone bei Menschen mit unterschiedlichen intergeschlechtlichen Körpern wirken, gibt es allerdings kaum.

Statt die Keimdrüsen operativ zu entfernen, sollte eine regelmäßige Kontrolle erfolgen. Durch regelmäßige Ultraschalluntersuchungen der Keimdrüsen und regelmäßiges Abtasten des Bauches können gegebenenfalls Veränderungen an den Gonaden festgestellt werden. Sprechen Sie Ihre individuelle Situation mit einem*r Ärzt*in Ihres Vertrauens durch. Achten Sie darauf, dass hier keine pauschalen Empfehlungen gegeben werden. Es gibt zwar Tendenzen, welche Variationen ein höheres Krebsrisiko bergen, durch Forschung gesicherte Zahlen gibt es allerdings nicht.

Operationen

Das Thema Operationen taucht im Kontext von Intergeschlechtlichkeit immer wieder auf. Lange Zeit, und leider auch bis heute, wurde von Mediziner*innen empfohlen, das Genital eines Kindes zu operieren, wenn es anders aussah als erwartet und nicht in das gesellschaftlich vorgegebene Bild eines Mädchens oder eines Jungens passte. Diese Operationen, die nichts mit gesundheitlichen Aspekten zu tun haben, schaden Menschen sehr. Häufig kommt es zu Folgeproblemen. Beispielsweise können Operationsnarben wieder aufgehen oder Probleme beim Wasserlassen auftreten. Zudem ist es für viele Menschen, die operiert wurden, belastend, aus nicht gesundheitsfördernden Gründen operiert worden zu sein.

Es ist schwer, an die bedingungslose Liebe der Eltern zu glauben, wenn es scheinbar doch die Bedingung gibt, dass der eigene Körper für andere Menschen „normal“ aussehen soll: Das Gefühl, nicht zu wissen, wie der Körper heute wäre, wenn die Operationen nicht stattgefunden hätten …; sich zu fragen, ob man anders wäre, wenn man selbst hätte über den eigenen Körper entscheiden können …; all das schadet der seelischen Gesundheit und kann zu schwerwiegenden Problemen führen.

Mittlerweile sind diese Operationen ohne Einwilligung der Kinder und Jugendlichen, die vor allem dazu dienen sollen, sie an die gesellschaftliche Norm anzupassen, als Menschenrechtsverletzungen anerkannt. Doch gibt es immer noch Ärzt*innen, die Eltern empfehlen, ihr Kind operieren zu lassen, z. B., damit es später vermeintlich „bessere“ sexuelle Erfahrungen machen kann. Solche Operationen dürfen niemals ohne das Einverständnis des Menschen stattfinden. Ein gesetzliches Verbot von uneingewilligten Operationen an intergeschlechtlichen Menschen wäre ein wichtiger Schritt, um den Menschenrechtsverletzungen an inter* Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Neben den uneingewilligten Operationen können aber auch Operationen stattfinden, für die sich der Mensch, den sie betreffen, selbst entschieden hat. Dabei ist es wichtig, sich im Vorhinein gut zu informieren, ob diese von der Krankenkasse erstattet werden und welche Konsequenzen mit der Entscheidung einhergehen. Über die Rechte gegenüber der Krankenkasse können Sie hier mehr erfahren.


[1] CAIS – Complete Androgen Insensitivity Syndrome.

  PAIS – Partial Androgen Insensitivity Syndrome.

  MAIS – Minimal Androgen Insensitivity Syndrome.

[2] Die Zahl gibt die Anzahl der gesamten Chromosomen an.

Von Heike Kaiser (Mädchen 7 Jahre alt)

Von der Intergeschlechtlichkeit unseres Kindes haben wir bereits bei der vorgeburtlichen Untersuchung erfahren. Das war uns damals jedoch nicht bewusst, genauso wie unserem Pränatal-Arzt. Beim großen Ultraschall hieß es: eindeutig, das Kind ist ein Mädchen. Eine Woche später waren die Ergebnisse der Chromosomenanalyse da und es hieß: XY, das Kind ist ein Junge! Ich war irritiert und fragte nach, wie das denn sein könne. Nein, es wird ein Junge. Der Arzt hat nicht begriffen, dass das möglich ist und wir wussten damals nichts von Intergeschlechtlichkeit.

Die Geburt kam und die Etiketten und das Armbändchen für das neue Baby wurden in blau schon mal ausgelegt. Dann kam nun unser Baby und es hieß, es ist ein Mädchen. Ein Mädchen? Obwohl ich total erschöpft war, bin ich hell wach geworden und war total irritiert, das zweite Mal. Aber wir hatten uns ja auch schon Mädchennamen überlegt und dann wurde das Baby eben schnell umbenannt und wir gingen von einem Laborfehler aus.

Am nächsten Tag im Krankenhaus wurde ein älterer Professor aus einer anderen Klinik geholt, denn die Gynäkologen vor Ort haben uns nichts über Intergeschlechtlichkeit sagen können, genauso die Hebammen. Der Professor teilte uns dann mit Bedauern mit, dass eben männliche Chromosome und weibliches Geschlecht möglich sind. Wir waren total durcheinander und konnten das nicht verstehen, weil wir nichts darüber wussten. Dieses nichts darüber wissen hat uns völlig überrascht. Wir sind beide Akademiker und so etwas Grundlegendes nicht zu wissen, hat uns erschüttert. Aber intuitiv waren wir einfach nur glücklich über das hübsche Kind.

Die Art wie wir die Informationen mitgeteilt bekamen, hat uns sehr getroffen. Und wenn ich das aus heutiger Sicht sehe, dann war es das, was das Trauma letztendlich verursacht hat. Denn an sich sind wir Eltern beide sehr offen und optimistisch. Aber die Unsicherheit, das fehlende Wissen der Fachleute und die Tabuisierung hatten uns ein komisches Gefühl zur Intergeschlechtlichkeit unseres Kindes gegeben. Und wir haben uns erstmal schwergetan diese Informationen, also männliche Chromosomen und weiblicher Phänotyp, logisch zu akzeptieren.

Unser Glück war der Endokrinologe im Kinderkrankenhaus, den wir anschließend aufgesucht hatten. Er war völlig locker und meinte nur: intergeschlechtliche Mädchen werden die schönsten Mädchen. Das Kind benötige unter Umständen später eine Hormonsubstitution, aber das wäre alles nicht so schlimm. Seine unverkrampfte Art hat uns viel Mut gegeben und die Schwere der ersten Tage genommen.

Wir waren uns erst unsicher, wie wir mit der Intergeschlechtlichkeit unseres Kindes umgehen sollten. Sollen wir die Intergeschlechtlichkeit in der Familie oder im Freundeskreis thematisieren? Sollen wir das verschweigen? In dieser noch unsicheren Phase habe ich einer Freundin davon erzählt. Leider hat sie sehr negativ reagiert und für mich war damit erstmal klar, dass wir vor allem aus Schutz für uns erstmal nicht darüber reden möchten. Wir wollten nicht aufklären müssen oder Fragen beantworten, weil wir uns nicht stark genug fühlten. Nach außen war also alles nur ein Laborfehler. Und im Nachhinein denke ich, dass es ganz gut so ist. Unsere Tochter soll selbst entscheiden, ob, wann und wie sie ihre Intergeschlechtlichkeit ihrem Umfeld kommuniziert.

Unsere Tochter weiß mittlerweile von ihrer Intergeschlechtlichkeit. Sie versteht es nicht ganz. Sie findet es schade, dass sie auf natürlichem Weg keine Mutter werden kann, hat sich aber schon Alternativen überlegt.

Wir wünschen uns für sie eine Welt, in der sie von ihrer Intergeschlechtlichkeit erzählen kann, als wäre es nichts Besonderes. Dafür muss noch viel Aufklärung stattfinden.

Ich wünschte mir, wir wären aufgeklärt gewesen. Dann wäre diese erste schöne Zeit mit unserem Baby einfach nur schön gewesen. Wie wenn uns jemand bei der Geburt gesagt hätte: Ihr Kind ist homosexuell. Dann hätten wir gesagt: na und?

Unser Kind ist gesund und glücklich. Das macht uns sehr glücklich und sehr zufrieden. Unsere Welt ist absolut in Ordnung.

Familie H.

Wir hatten im Sommer 2018 ein Mädchen erwartet.

Von der Intergeschlechtlichkeit unseres Kindes haben wir erst in den ersten Tagen nach der Geburt peu à peu erfahren: Das Geschlecht sieht ein bisschen anders aus, keine inneren weiblichen Geschlechtsorgane im Ultraschall darstellbar, XY-Chromosomensatz. Wir hatten davon gehört, dass es intergeschlechtliche Menschen gibt, die Diskussion über „das dritte Geschlecht“ aber nur am Rande wahrgenommen. Mehr wussten wir nicht darüber.

Die Freude über unser wunderschönes Baby wurde daher zunächst von verschiedenen Sorgen und Verwirrungen überlagert: Gibt es medizinische Probleme? Welchen Namen soll unser „Mädchen“ tragen? Mit wem sprechen wir darüber? Wir mussten uns auch schmerzhaft von unseren einstigen Erwartungen an die ungeborene Tochter, ihr Geschlecht und ihren geplanten Namen verabschieden, um unser „neues“ Kind und seine uns noch ganz unbekannte Identität begrüßen zu können.

Zum Glück haben uns alle Ärzt*innen von Anfang an vor allem eins vermittelt: „Sie haben ein gesundes Kind. Sie müssen nichts unternehmen.“ Eine mögliche Fehlfunktion der Nebennieren wurde schnell ausgeschlossen. Über alles andere könnten wir uns sehr viel später Gedanken machen. Die Ärzt*innen waren sehr engagiert und hilfsbereit und haben uns an Kolleg*innen weitervermittelt, die größere Erfahrung in diesem Bereich haben. Auch psychologische Unterstützung wurde uns sofort angeboten.

Wir haben uns noch in den ersten Tagen im Krankenhaus dazu entschieden, einen geschlechtsneutralen Namen für unser Kind auszuwählen. Das Standesamt erlaubte, den Namenseintrag noch etwas hinauszuzögern. Da die „dritte Option“ damals noch nicht bestand, haben wir uns dafür entschieden, den Geschlechtseintrag offen zu lassen. Es war für uns erst einmal schwierig, diese Namensänderung an unsere Freund*innen zu kommunizieren, nachdem wir den Mädchennamen schon aus dem Kreißsaal bekannt gegeben hatten.

In den ersten Wochen haben wir nur unserer Familie von der Intergeschlechtlichkeit unseres Kindes erzählt. Nicht aus Scham, sondern aus dem Bedürfnis, unser Kind vor einer möglichen Stigmatisierung zu schützen. Gleichzeitig hat sich das Verschweigen für uns nicht richtig angefühlt. Daher hat es uns nach weiterer Information und Beratung sehr gutgetan, doch mit unseren Freund*innen darüber zu sprechen. Die Reaktionen waren zunächst sehr betroffen und mitfühlend, aber immer offen. Während wir selbst sicherer im Umgang mit der Intergeschlechtlichkeit unseres Kindes wurden, übertrugen wir diese Sicherheit auch auf unser Gegenüber, und die Reaktionen veränderten sich: Die Betroffenheit wich positivem Interesse.

Die mediale Präsenz des Themas ist in letzter Zeit gewachsen, sodass viele schon davon gehört haben. Andere fragen ganz offen nach, und wir bemühen uns, zu erklären, was wir wissen. Negative Reaktionen haben wir noch nicht persönlich erfahren. Aber es bleibt der Wunsch, dass Erklärungen gar nicht nötig wären.

Nach einem halben Jahr fuhren wir mit unserem Kind zu einem Termin in die Uniklinik nach Lübeck. Dort hatten wir auch eine Peerberatung, die uns sehr gutgetan hat! Diese hat den Kontakt zu einer Gruppe von Familien in unserer Umgebung vermittelt, mit denen wir uns nun regelmäßig zum Austausch treffen. Es ist schön, mit anderen Eltern über unsere Sorgen sprechen zu können und zu erleben, dass die Kinder in dem Wissen, mit ihrer Besonderheit nicht allein zu sein, groß werden.

Hatten wir unser Kind zunächst noch mit „sie“ angesprochen, riet man uns in Lübeck zu einem männlichen Erziehungsgeschlecht. Auch wenn wir schon darauf vorbereitet waren, hatten wir für einen Moment das Gefühl, noch einmal ein „anderes“ Kind zu bekommen. Dieser Gedanke ist zum Glück schnell verflogen. Unser Kind ist unser Kind. Unsere Liebe zu ihm ist vollkommen unabhängig davon, welches Pronomen wir verwenden. Daher haben wir die Empfehlung der Ärzt*innen angenommen, das „sie“ durch „er“ ersetzt und sind uns bewusst, dass das Geschlechtsempfinden unseres Kindes am Ende nur von ihm selbst bestimmt wird.

Auch wenn wir in manchen Momenten zweifeln, ob unser Kind dies später genauso beurteilen wird, stehen wir hinter der Entscheidung, die Intergeschlechtlichkeit unseres Kindes offen zu kommunizieren. Wir hoffen, dass es selbstbewusst und stark in eine Gesellschaft hineinwächst, die immer informierter und damit hoffentlich toleranter wird und irgendwann ganz selbstverständlich damit umgehen wird.

Unser Kind ist jetzt anderthalb Jahre alt.

Familie

Wir sind Eltern eines wunderbaren Kindes. Unser Kind ist ein XY-Mädchen. 

Erfahren haben wir von ihrer Besonderheit ca. 2 Wochen nach ihrer Geburt. Sie hatte einen Leistenbruch, der in einem Kinderkrankenhaus operiert wurde. Nach der OP wurden wir in einen Nebenraum gebeten, wo uns der Chefarzt in Anwesenheit einer Schwester die Nachricht übermittelte, dass unser Mädchen keine Gebärmutter und keine Eierstöcke habe. Für mich als Mutter brach meine heile Welt zusammen. Ich wusste nicht, wie ich damit umgehen sollte. Tatsächlich hatte ich von genetischen Störungen dieser Art bereits in meinem Medizinstudium gelesen, aber niemals hätte ich erwartet jemals von dieser, als selten beschriebenen Besonderheit, selbst betroffen zu sein. Ich hatte ein sehr dramatisches Bild davon in meinem Kopf. 

Ich war verzweifelt. Wie wird das Kind wohl später damit umgehen, dass es nie eigene Kinder haben wird, vielleicht niemals eine normale Partnerschaft haben kann? Wie sollten wir nur unseren Familien und den Bekannten erklären, dass wir nun also doch einen kleinen Jungen bekommen hatten? 

Die Wochen vergingen und sie war einfach ein wunderbares, gesundes, zufriedenes Anfängerbaby. Es folgte eine genetische Diagnostik und letztendlich gab es auch eine Diagnose für die Besonderheit. Jetzt konnte ich mich auf die Suche nach Erfahrungsberichten und Studien machen.

Nach und nach haben wir die Familie und auch einige Freund*innen über die Besonderheit unseres Kindes aufgeklärt. Zu Anfang haben wir mehrmals diskutiert, ob wir ihren Namen ändern sollten, vielleicht sogar den Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde.  Eine Entscheidung zu diesen Fragen haben wir letztendlich nicht getroffen. Es blieb zunächst also alles wie es war. So hatten wir Zeit, uns an die Situation zu gewöhnen. 

Und im Nachhinein bin ich darüber sehr froh, denn mit 3 Jahren sagte uns unser Kind nun eindeutig und zweifelsfrei, sie sei ein Mädchen. 

Wir haben recht schnell den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe gesucht und dort viele sehr nette Menschen kennengelernt, die auch schon einmal in derselben verwirrenden Situation gewesen waren wie wir in dem Moment. Es hat mir Kraft gegeben zu sehen, wie locker und selbstverständlich diese Menschen mit dem Thema Intergeschlechtlichkeit umgehen können. 

Unser Kind ist mit ihren 4 Jahren über alle Details ihres Körpers aufgeklärt. Sie versteht noch nicht die gesamte Tragweite dieser Informationen, aber wir hoffen, dass ihr durch das Groß werden mit dem Wissen um ihre Situation die Akzeptanz für sich selbst auch ganz selbstverständlich mitwächst. Ein Geheimnis machen wir aus ihrer Besonderheit mittlerweile nicht mehr. Sie soll nicht Aufwachsen mit dem Gefühl, man müsse an ihr irgendetwas geheim halten. Sie ist toll, so wie sie ist und das dürfen alle wissen!

Junge Familie aus NRW

Juhu es wird ein Junge! Oder doch nicht?!

Als ich Anfang 2018 erfuhr, dass ich schwanger war, waren mein Mann und ich überglücklich. Das Kind war neben einem Sohn und einer Tochter, die es in unsere Familie schon gab, ein absolutes Wunschkind!

Die Schwangerschaft verlief völlig normal und unproblematisch. In der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) haben wir den Harmony-Test machen lassen, mit dem man lediglich durch die Blutentnahme bei der Mutter verschiedene Gendefekte beim Kind feststellen kann. Dazu wird außerdem angeboten, aus dem Blut der Mutter die kindliche DNA in Bezug auf das Geschlecht zu analysieren. 

In der 14. Woche erhielten wir das Ergebnis, dass alles gut sei und wir zu 99,9 % einen kleinen Jungen erwarten.

Ein Name war schnell gefunden und wir machten kein Geheimnis aus dem männlichen Nachwuchs.

In der 24.SSW waren wir beim Organ-Ultraschall in der Klinik und dort gratulierte uns die untersuchende Ärztin zu unserem Mädchen. Ein Mädchen? Nein es soll doch sicher ein Junge werden. Der sehr erfahrene Oberarzt wurde herbeigerufen und auch er war sich zu 99,9% sicher, dass sich in meinem Bauch ein kleines „gesundes“ und völlig typisches Mädchen befand. Auch der Kontroll-Termin in der 28. SSW ergab zu 99,9% ein Mädchen!

Wir lehnten weitere Untersuchungen wie eine Fruchtwasserpunktion ab. Er versicherte uns, dass er keine Anomalien feststellen konnte, welche auf einen „kranken Jungen“ hinwiesen. 

Am Tag der Geburt war ich sehr aufgeregt weil ich doch die verbleibende Schwangerschaft immer etwas Angst hatte, dass mit unserem Kind etwas nicht in Ordnung sei.

Ich brachte Ende des Jahres 2018 ein kleines zauberhaftes „Mädchen“ zur Welt. 

Es gab keine Auffälligkeiten und unser Kind wurde als Mädchen eingetragen.

Im Juni 2019 fiel mir immer häufiger auf das die Klitoris unserer „Tochter“ leicht vergrößert war – nicht viel, aber ein bisschen. Da ich aus dem medizinischen Bereich komme, habe ich beruflich bedingt auch viele Säuglinge und ihre Genitalien gesehen und das unserer Tochter sah ein bisschen anders aus – aber nur bei genauer Betrachtung. Plötzlich war der männliche Harmony-Test wieder in meinem Kopf. Was ist, wenn unser Kind doch ein Junge ist?! An ein intergeschlechtliches Kind habe ich gar nicht gedacht, da ich darüber, trotz medizinischer Ausbildung, viel zu wenig wusste. Auf einmal war da eine große Angst und wir haben unseren befreundeten Kinderarzt angerufen welcher mich am nächsten Tag zur Untersuchung in die Klinik gebeten hat.  Die erste Ultraschall Untersuchung, durchgeführt von der radiologischen Abteilung war schwierig, weil Kinder halt nicht immer das machen was man von ihnen erwartet. Der Arzt fand keinen Uterus! Da stand ich plötzlich auf dem Flur mit dieser Aussage und alles drehte sich und ich war in Tränen aufgelöst! Keiner da, der mich auffing oder mit mir sprach! Ich wurde dann ins Büro des Chefs gebeten der mir hilflos aber sehr nett versuchte zu erklären das die Bedingungen nicht gut waren zum Ultraschall. Am nächsten Tag musste ich zur Blutabnahme. Das erste Mal wurde ich mit dem Begriff intergeschlechtlich konfrontiert, aber auch, das sowas ja sehr selten sei. Unser Kinderarzt schickte mich zu den Gynäkologen damit sie sich unser Kind auch einmal ansahen. Die Gynäkogin war sehr nett und das erste Mal fühlte ich mich Ernst genommen in meiner Sorge das etwas nicht stimmt.

Sie sah sich das äußere Genital an und machte einen Ultraschall. Sie war sich sicher, einen Uterus gefunden zu haben und sagte das auch die äußeren Genitalien  für sie komplett weiblich aussehen. Ihr fiel lediglich eine milde „Klitoris-Hypertrophie“ auf.

Beruhigt das alles gut sei ging ich nach Hause.

Die Ergebnisse der Blutuntersuchung erhielten wir telefonisch im Urlaub; das was ich noch weiß ist, dass mir unser Kinderarzt sagte „euer Harmony -Test war richtig. Eure Tochter hat einen gesunden männlichen Chromosomensatz.“

An mehr erinnere ich mich nicht. Unser Kind schlief zur Zeit des Anrufes, ich legte mich zu ihr und habe nur noch geweint! Tausend Fragen und Ängste schossen mir durch den Kopf! Warum sie? Was wird, wenn sie älter ist? Was sagen wir den Geschwistern und unserem Umfeld? 

Mein Mann hat am selben Tag noch Kontakt mit der Gruppe der XY-Frauen aufgenommen und das hat uns aufgefangen und den zügigen Blick nach vorne ermöglicht. Es gab gute Gespräche und hilfreiche Emails.

Mittlerweile haben wir Anschluss zu einer Gruppe in NRW wo es Kinder gibt, die sind wie unseres.

Eine genaue Diagnose, welche Form der Intergeschlechtlichkeit bei unserem Kind vorliegt, haben wir noch nicht. Diese erhoffen wir uns bei einem anstehenden Termin in Lübeck. Dort arbeiten Spezialisten für das Thema intergeschlechtlicher Menschen.

Mittlerweile ist das Thema, dass unser Kind anders ist, in den Hintergrund gerückt und ich lebe so gut es geht im Hier und Jetzt. Manchmal halte ich sie im Arm und es überkommt mich wieder diese Angst, was irgendwann ist. Aber im gleichen Moment ist da auch diese überwältigende Liebe und das Gefühl, dass alles gut ist wie es ist. 

Ich möchte meinem Kind Flügel geben um mit Freude ins Leben zu fliegen; ich möchte meinem Kind aber auch ein Nest bieten, in das es sich fallen lassen kann, wenn das Leben mal nicht so läuft wie gewünscht. Obwohl mein Kind gerade erst ein Jahr alt ist, durfte ich von ihm schon wahnsinnig viel lernen und denke über viele Sachen mittlerweile ganz anders!

Kinderbücher sind Teil des kindlichen Alltags. Sie machen Spaß, bringen die Familie zusammen und können sogar lehrreich sein.

Kinderbücher können die Empathie und das Einfühlungsvermögen von Kindern schulen, ihnen helfen zu lernen, mit Konflikten umzugehen und Kindern zeigen, wie die Welt ist oder sein kann.

Dass Kinder sich in den Büchern und Geschichten wiederfinden, ist dabei sehr wichtig. Teil der Welt zu sein, einen Platz in ihr zu finden und dabei anerkannt zu werden, ist zentral für die Identitätsbildung und das Selbstwertgefühl.

Auch zur Vermittlung von komplexen Inhalten können Kinderbücher dienen.

Bisher gibt es auf Deutsch folgende Kinderbücher, die die Thematik Inter* aufgreifen:


Jill ist anders

von Ursula Rosen
Ab 4 Jahre.

PS: Es gibt Lieblingseis

von Luzie Loda
Ab 4 Jahre.

Wer ist die Schnecke Sam?

von Maria Pawłowska und Jakub Szamałek, illustriert von Katarzyna Bogucka. Übersetzt aus dem Polnischen.
Ab 5 Jahre.

Zu den beiden ersten Büchern gibt es zudem auch Arbeitsmaterial für Erzieher*innen und Lehrer*innen. Mehr dazu finden Sie hier.

Wenn Sie das Thema Akzeptanz und Vielfalt weiter fördern möchten, finden Sie in dieser Broschüre viele Anregungen für Kinderbücher.